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Leni
Hintergrund:
Die Nürnberger Gesetze
Der Tod und die Qualen von Millionen Menschen fußt auf eine Handvoll
Seiten Papier die "Nürnberger Gesetze", erlassen beim Nürnberger
Parteitag der NSDAP im Jahre 1935.
Der Paragraph, der Lenis Schicksal besiegelte, ist das "Blutschutzgesetz",
daß "zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre"
die Eheschließung zwischen Juden und "Staatsangehörigen deutschen
oder artverwandten Blutes" unter der Androhung von Zuchthausstrafen
verbot. Das Kind einer "gemischtrassigen" Beziehung wurde als
"Volljude" eingestuft. Ferner wurde beim Nürnberger Parteitag
das "Reichsbürgergesetz" beschlossen, daß alle Personen
"nicht deutschen oder artverwandten Blutes" von der deutschen
Staatsbürgerschaft ausschloß. Das Druckmittel, das Lenis Pflegevater
Johann in Bezug auf seinen behinderten Knecht Severin zu spüren bekam,
war das "Gesetz zum Schutz der Erbgesundheit des dt. Volkes" (Ehegesundheitsgesetz),
das Ehen mit kranken bzw. erbkranken, entmündigten, unter vorläufiger
Vormundschaft stehenden und geistesgestörten Personen verbot, sofern
nicht Unfruchtbarkeit bestand und de facto die Tötung Behinderter
legitimierte. Wer in Nazi-Deutschland heiraten wollte, wurde gezwungen, bei
der Eheschließung ein "Ehetauglichkeitszeugnis" des Gesundheitsamtes
einzureichen.
Die meisten NSDAPDelegierten, die damals dem Gesetz zustimmten, konnten
nach dem Fall des "Dritten Reiches" unbehelligt weiterleben.
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